DIE WAHRHEIT IST DEM MENSCHEN ZUMUTBAR (Hannah Arendt, 1967)
Die Gemeinde Neuburg am Inn hat den Vorentwurf zur Erweiterung des AREG-Betriebsgeländes im Bereich Pfenningbach offiziell ausgelegt. Gleichzeitig wurde auch die Änderung des Flächennutzungsplans veröffentlicht.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung läuft nach den offiziellen Veröffentlichungen der Gemeinde derzeit bis zum 1. Juli 2026.
Damit lebt ein Verfahren wieder auf, das bereits seit dem Jahr 2019 diskutiert wird und in den vergangenen Jahren offenbar nicht weitergeführt wurde.
Doch genau an diesem Punkt beginnen jetzt erhebliche Unklarheiten.
Denn viele Bürger fragen sich inzwischen völlig zu Recht:
Handelt es sich um ein neues Verfahren?
Wird das alte Verfahren von 2019 einfach fortgesetzt?
Welche Mitwirkungsrechte haben die Bürger jetzt überhaupt noch?
Müssen die Fachbehörden erneut Stellung nehmen?
Sind frühere Aussagen und Gutachten überhaupt noch aktuell?
Und wie offen ist das Verfahren tatsächlich noch?
Diese Fragen sind keineswegs nebensächlich. Sie betreffen den Kern eines rechtsstaatlichen Bauleitplanverfahrens.
Ein zentraler Punkt der aktuellen Verwirrung liegt darin, dass in Veröffentlichungen und Diskussionen häufig einfach davon gesprochen wird, die Änderung des Bebauungsplans sei „beschlossen“ worden.
Das ist jedoch rechtlich nicht korrekt.
Der Gemeinderat hat derzeit gerade keinen endgültigen Bebauungsplan beschlossen.
Tatsächlich handelt es sich formal lediglich um einen sogenannten:
Das bedeutet rechtlich nur zwei Dinge:
Der Gemeinderat will das Verfahren zur möglichen Änderung des Bebauungsplans weiterführen beziehungsweise erneut beginnen.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, den aktuellen Vorentwurf den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Fachbehörden überhaupt erst einmal zur Diskussion vorzulegen.
Genau dafür läuft jetzt die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Das bedeutet:
Das Verfahren befindet sich offiziell noch ganz am Anfang.
Ein endgültiger Satzungsbeschluss ist erst ganz am Ende des Verfahrens möglich – nach:
Bürgerbeteiligung,
Stellungnahmen der Fachstellen,
Umweltprüfungen,
Abwägungen,
und einer erneuten öffentlichen Auslegung.
In den offiziellen Unterlagen wird gleichzeitig immer wieder auf Beschlüsse und Verfahren aus dem Jahr 2019 verwiesen. Dadurch entsteht der Eindruck, die Erweiterung sei im Grunde längst beschlossen und das jetzige Verfahren nur noch eine Formalität.
Genau das ist jedoch rechtlich nicht der Fall.
Denn wenn die Gemeinde jetzt erneut eine frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchführt, bedeutet das:
Das Verfahren beginnt faktisch erneut.
Nach fast sieben Jahren haben sich viele Rahmenbedingungen verändert:
Umweltanforderungen,
Wasserrecht,
Artenschutz,
Immissionsschutz,
Verkehrsfragen,
technische Standards,
und möglicherweise auch die tatsächlichen Betriebsanforderungen.
Die Planung würde grundlegend überarbeitet. Deshalb kann eine frühere Bürgerinformation aus dem Jahr 2019 nicht einfach stillschweigend fortgeschrieben werden.
Genau an diesem Punkt ist die derzeitige Darstellung der Gemeinde unklar:
Einerseits wird auf das alte Verfahren verwiesen, andererseits beginnt die Gemeinde jetzt erneut mit einer frühzeitigen Beteiligung, die rechtlich eigentlich den Neustart der öffentlichen Diskussion bedeutet.
Die aktuelle Auslegung ist noch nicht der endgültige Bebauungsplan.
Bis zum Ablauf der Beteiligungsfrist am 1. Juli 2026 können Bürgerinnen und Bürger:
die Unterlagen einsehen,
Fragen stellen,
Bedenken äußern,
Einwendungen einreichen,
sowie zusätzliche Prüfungen und Informationen verlangen.
Gerade jetzt sollen nach dem Gesetz noch offene Fragen diskutiert werden – bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden.
Genau deshalb ist die aktuelle Phase für die Öffentlichkeit besonders wichtig.
Viele Bürger unterschätzen ihre Rechte in einem solchen Verfahren.
Tatsächlich haben Bürger jetzt insbesondere das Recht:
Dazu gehören nicht nur die Planzeichnungen, sondern auch:
Umweltberichte,
artenschutzrechtliche Gutachten,
Variantenprüfungen,
wasserrechtliche Unterlagen,
Lärmuntersuchungen,
Stellungnahmen von Fachbehörden,
und technische Gutachten.
Jeder Bürger kann bis zum 1. Juli 2026 Stellungnahmen, Einwendungen oder Fragen einreichen.
Dafür braucht man keine juristischen Kenntnisse.
Auch Hinweise auf:
fehlende Informationen,
unklare Darstellungen,
Umweltfragen,
Verkehrsprobleme,
Wasserfragen,
Lärm,
Staub,
oder fehlende Alternativen
sind wichtig und zulässig.
Gerade jetzt ist der Zeitpunkt, an dem solche Hinweise in das Verfahren eingebracht werden sollen.
Parallel zur Bürgerbeteiligung müssen auch die Fachbehörden beteiligt werden.
Dazu gehören insbesondere:
Wasserwirtschaftsamt,
Naturschutzbehörden,
Immissionsschutz,
Forstbehörden,
Umweltfachstellen,
und weitere Träger öffentlicher Belange.
Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren:
Was sagt das Wasserwirtschaftsamt?
Welche Risiken sehen die Naturschutzbehörden?
Welche Anforderungen bestehen beim Bannwald?
Welche Auswirkungen werden bei Lärm, Staub und Verkehr gesehen?
Besonders wichtig:
In den Unterlagen wird bereits auf einen wasserrechtlichen Bescheid vom April 2026 verwiesen.
Sollte dieser Bescheid bereits vollständig vorliegen, muss er gemeinsam mit den übrigen Verfahrensunterlagen veröffentlicht werden.
Denn nur wenn die Fachstellungennahmen offen auf dem Tisch liegen, können Bürger überhaupt sachgerecht Stellung nehmen.
Die Unterlagen bestätigen ausdrücklich einen Eingriff in geschützte Bannwaldflächen.
Vorgesehen sind unter anderem:
Rodungen,
Geländeabgrabungen,
Aufschüttungen,
zusätzliche Lager- und Umschlagsflächen,
sowie technische Umgestaltungen des Geländes.
Gerade deshalb stellt sich eine entscheidende Frage:
Wurden überhaupt echte Standortalternativen außerhalb des Bannwaldes geprüft?
Nach den bisher veröffentlichten Unterlagen wurden offenbar lediglich Varianten am bestehenden Standort untersucht — nicht jedoch alternative Standorte außerhalb des geschützten Waldgebiets.
Gerade bei einem Eingriff in Bannwald wäre eine solche Alternativenprüfung jedoch von erheblicher Bedeutung.
Es geht nicht darum, Bürger gegeneinander auszuspielen oder Diskussionen zu emotionalisieren.
Es geht um ein sauberes, transparentes und nachvollziehbares Verfahren.
Gerade bei einem erheblichen Eingriff in Natur, Landschaft und Bannwald müssen:
Öffentlichkeit,
Gemeinderat,
Fachbehörden
und Verwaltung
auf derselben Informationsgrundlage arbeiten können.
Nur dann kann überhaupt eine sachliche und faire Entscheidung getroffen werden.
Das BUERGERFORUM wird die weiteren Entwicklungen, die Stellungnahmen der Fachbehörden und die offenen Fragen des Verfahrens dokumentieren und transparent darstellen.