DIE WAHRHEIT IST DEM MENSCHEN ZUMUTBAR (Hannah Arendt, 1967)
Auszug aus der E-Mail an den Ersten Bürgermeister:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Voggenreiter,
anbei reiche ich einen Antrag für die Bürgerversammlung am 20. Oktober 2026 ein. Ich bitte darum, mir Gelegenheit zur kurzen Begründung zu geben und den Antrag anschließend der Bürgerversammlung zur Abstimmung vorzulegen.
Der Antrag zielt auf eine unabhängige technische und wirtschaftliche Überprüfung des Wasserversorgungskonzepts 2015 des ZWUI und seiner Umsetzung. Angesichts des hohen Wasserpreises, der erheblichen Investitionen und der Verschuldung erscheint eine solche Prüfung notwendig, um den weiteren Kurs auf eine belastbare Grundlage zu stellen.
Die Empfehlung richtet sich an den Gemeinderat und betrifft das Handeln der Gemeinde als Mitglied des Zweckverbands. Bei Annahme bitte ich um Behandlung gemäß Art. 18 Abs. 5 der Bayerischen Gemeindeordnung sowie um Aufnahme des Antragswortlauts und des Abstimmungsergebnisses in die Niederschrift.
(...)
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Rathke-Dohrandt
Der Antrag wurde zugelassen.
Antrag zur Bürgerversammlung am 20. Oktober 2026
Wasserversorgungskonzept des ZWUI unabhängig überprüfen
Beschlussvorschlag zur Abstimmung
Die Bürgerversammlung empfiehlt dem Gemeinderat von Neuburg am Inn, sich als Mitgliedsgemeinde des Zweckverbands Wasserversorgung Unteres Inntal (ZWUI) für eine unabhängige technische und wirtschaftliche Untersuchung des Wasserversorgungskonzepts 2015 und seiner Umsetzung einzusetzen und hierzu über die Gemeindevertreter einen Antrag in die Verbandsversammlung einzubringen.
Die Untersuchung soll durch ein qualifiziertes Fachbüro erfolgen, das an der bisherigen Planung und Beratung nicht beteiligt war. Sie soll die Ziele und Maßnahmen des Konzepts verständlich darstellen und insbesondere die Notwendigkeit der Investitionen, ihre Finanzierung, die Auswirkungen auf den Wasserpreis sowie die Möglichkeiten zur Vermeidung entbehrlicher Doppelstrukturen und weiterer Belastungen prüfen.
Die Ergebnisse sollen dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit verständlich vorgestellt werden.
Erläuterung: Prüfauftrag und Begründung
Prüfauftrag
Die Bürgerversammlung empfiehlt dem Gemeinderat von Neuburg am Inn, sich für eine unabhängige technische und wirtschaftliche Überprüfung des Wasserversorgungskonzepts 2015 des Zweckverbands Wasserversorgung Unteres Inntal (ZWUI) und seiner Umsetzung einzusetzen. Die Gemeindevertreter sollen dazu einen Antrag in die Verbandsversammlung einbringen.
Ein qualifiziertes Fachbüro, das an der bisherigen Planung und Beratung nicht beteiligt war, soll insbesondere folgende Punkte untersuchen:
Inhalt und Zielsetzung des Konzepts: Die Ziele des Wasserversorgungskonzepts 2015, die vorgeschlagenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur und den Wasserpreis sind vollständig und verständlich darzustellen. Dabei ist zwischen ursprünglich vorgesehenen, bereits umgesetzten und noch geplanten Maßnahmen zu unterscheiden.
Notwendigkeit und Dimensionierung der Investitionen: Sind die Tiefengrundwasserbohrungen und das neue Wasserwerk mit Hochbehälter in Scheuereck für rund 13 Millionen Euro durch gesicherte Wasservorkommen und den langfristigen Bedarf gerechtfertigt?
Finanzierung und Wasserpreis: Sind die Investitionsstrategie und die daraus entstandene Preispolitik wirtschaftlich angemessen? Welche künftigen Belastungen entstehen aus der Kreditverschuldung von über 20 Millionen Euro und weiteren geplanten Ausgaben?
Weiterer Kurs und Vermeidung von Doppelstrukturen: Welche bestehenden Gewinnungs-, Aufbereitungs- und Speicheranlagen werden künftig noch benötigt, welche sind redundant oder entbehrlich? Dabei ist auch die künftige Rolle ganzer Gewinnungsgebiete wie Kemating zu klären. Welche Anlagen können angepasst, außer Betrieb genommen oder zurückgebaut werden, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden? Wie lassen sich die zusätzlichen Fixkosten des Wasserwerks Scheuereck durch den Abbau entbehrlicher bestehender Kosten begrenzen? Welche noch vermeidbaren Investitionen sollten angepasst oder zurückgestellt werden?
Die Ergebnisse sollen dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit verständlich vorgestellt werden.
Begründung
Der ZWUI verlangt einen der höchsten Trinkwasserpreise Deutschlands. Deshalb muss unabhängig geklärt werden, ob die Belastung auf unvermeidbaren Kosten oder auf einer unwirtschaftlichen Investitionsstrategie beruht.
Seit vier Jahren beantwortet der Zweckverband Fragen zu den Zielen des Wasserversorgungskonzepts 2015, den vorgesehenen Maßnahmen, ihren Auswirkungen und den Folgen für den Wasserpreis nicht. Entsprechende Auskünfte wurden ausdrücklich verweigert. Zwar wird immer wieder auf das Konzept verwiesen; sein konkreter Inhalt und die damit angestrebte Veränderung der Wasserversorgung werden jedoch nicht nachvollziehbar erläutert. Die unabhängige Untersuchung muss deshalb zunächst offenlegen, welche Ziele verfolgt werden, welche Maßnahmen dafür vorgesehen sind und welche Folgen diese für Versorgungsstruktur und Wasserpreis haben.
Die kommunalrechtliche Vorschrift, sämtliche Kosten über den Wasserpreis zu decken, geht möglicherweise zu Lasten der Wirtschaftlichkeit der Investitionen. Insbesondere müssen die gesicherte Wassergewinnung, der tatsächliche Bedarf und die neu geschaffenen Anlagenkapazitäten zusammenpassen.
Das neue Wasserwerk Scheuereck verursacht zusätzliche dauerhafte Fixkosten. Bleiben bestehende Anlagen mit ihren bisherigen Kosten daneben unverändert erhalten, steigt die Gesamtbelastung der Wasserbezieher. Deshalb muss die Untersuchung klären, welche bisherigen Anlagen und Gewinnungsgebiete im künftigen Versorgungssystem noch erforderlich sind und wie entbehrliche Doppelstrukturen und deren Kosten abgebaut werden können.
Die meisten Investitionen sind bereits getätigt. Das ausgegebene Geld lässt sich nicht zurückholen. Umso wichtiger ist es, die wirtschaftlichen Folgen offenzulegen, die vorhandenen Anlagen sinnvoll zu nutzen und weitere Fehlentscheidungen sowie vermeidbare Belastungen zu verhindern. Ziel der ergebnisoffenen Prüfung ist eine sichere Wasserversorgung zu nachvollziehbaren, wirtschaftlich begründeten Preisen.
Die diesem Antrag zugrunde liegenden Unterlagen und Belege sind vorhanden und können zur Verfügung gestellt werden.
Joachim Rathke-Dohrandt
14. Oktober 2026