Gewerbegebiet Schmelzing BRUMMER

Am Anfang dieser Website stand "Erweiterung Brummer"

"Keiner versucht mehr, den anderen zu verstehen"

PNP 04.02.2020

"Das Thema Brummer beschäftigt den Ort, seit ich da lebe. Mich hat es sehr gewundert, dass die Diskussion über die Erweiterung nicht im Dialog geführt worden ist. Keiner versucht mehr, die Position des anderen zu verstehen. Die kontroverse Diskussion hat nicht zu einem Dialog geführt, sondern zu persönlichen Angriffen und unbewiesenen Behauptungen.

Ich glaube nicht, dass es einen Kompromiss gibt. Es muss eine Entscheidung geben, bei der Sachlichkeit und Transparenz gewährleistet werden. Das Forum ist keine Interessensvertretung und kein Bündnis von Aktivisten, es soll komplexe Entscheidungsprozesse transparent machen.

.......

Die allseits geteilte große Wertschätzung für unseren Neuburger Wald darf nicht zu einem Verbot des Projektes führen. Das wäre das Gegenteil von politischem Verantwortungsbewusstsein. Alle Einwände, die heute vorgebracht werden, galten schon immer. Der Wald spielt eine relative Rolle. Er ist ein Aspekt, doch es geht auch darum, wie es mit der Firma weitergeht. Es ist wichtig, dass man den Prozess nicht abbricht. Das Projekt muss transparent und im Dialog zu Ende geführt werden."


Was ist bis heute, im Jahre 2022, daraus geworden?  Leider keine Entscheidung auf Basis von Sachlichkeit und Transparenz.  Dieses Vorhaben hätte eine Sternstunde für kommunikative Offenheit, rationaler Abwägung und Interessenausgleich werden können - stattdessen gab es "fake news" und Irreführung. Ein Trauerspiel für jede Art von demokratischer Teilnahme und Entscheidungsfindung. 

Brummer – Ende eines Trauerspiels

 

Das Märchen wird immer weitererzählt: Seit zwei Jahrhunderten gibt es den Betrieb am Rande des Neuburger Waldes. Er ist über Jahrzehnte gewachsen und will halt jetzt wieder erweitern. Da müsse man doch eine Lösung finden.  

 

Die Wahrheit ist: Die Brummer Logistik GmbH besteht seit 2006 überwiegend als Spediteur; Brummer Thermo-Logistik GmbH seit 2009 als Lagerhalter. Diese Firmen haben mit dem alten landwirtschaftlichen Betrieb (Milchhof; Spedition Molkereiprodukte) der Familie Brummer keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen. Bis zum Jahre 2012 hatte keine der Firmen Landbesitz, sondern nur Bauten auf fremdem Gelände. Erst im Zusammenhang mit der großen Lager-Erweiterung im Jahre 2015 erscheint Landbesitz in der Bilanz, weil 5 ha Wald von den Bayerischen Staatsforsten gekauft wurden.  

 

Seit 2004 hat die Gemeinde Neuburg a. Inn den Flächennutzungsplan dreimal geändert, um der Firma Brummer Erweiterungen zu ermöglichen. Seit 2019 wurde ein erneuter Versuch gemacht, das Firmengelände um 18 ha mehr als zu verdoppeln. Dazu hätte die gesamte Waldfläche gerodet werden müssen.

 

Dieser Plan ist jetzt - nach etwas mehr als zwei Jahren - Geschichte: Es gibt keine Erweiterung. Damit haben sich der Widerstand der Gemeindebürger und das Bayerische Waldgesetz durchgesetzt: 


BANNWALD IST UNERSETZLICH. RODUNGEN SIND VERBOTEN.

Und beteiligt an dem Trauerspiel sind viele:

Wie geht es weiter?

Das Mindeste, was die Gemeinde jetzt tun sollte, um für die Bürger Klarheit zu schaffen, wäre die Widerrufung des Aufstellungsbeschlusses zur Betriebserweiterung Brummer. 

Damit sich ein derartiger Vorgang niemals wiederholt, wird die gesamte Dokumentation dieser fatalen Ereignisse auf unbestimmte Zeit im Internet und auf dieser Website für Jedermann verfügbar bleiben. 

Änderung des Flächennutzungsplans 2019

Im Juli 2019 wurden von der Gemeinde die beiden weiter unten eingebetteten Dokumente veröffentlicht, aus denen sich die Darstellung des Betriebsgeländes ergibt.  Weitere Details oder Ergänzungen dazu gibt es nicht.

„Bannwaldfläche bleibt erhalten und wird qualitativ verbessert/

BRUMMER Erweiterungsprojekt steht für Klimaschutz, Verkehrsentlastung und neue  Arbeitsplätze“

Stellungnahme der Firma Brummer

Information der interessierten Öffentlichkeit zum geplanten Erweiterungsprojekt i Schmelzing / Pressemitteilung / Verlautbarung der Geschäftsführung der Firma Brummer vom 06.September 2019. (Aus dem Schreiben werden im Folgenden Textzitate entnommen und unter „Brummer“ kursiv und grau unterlegt dargestellt. Das Original kann mit der obigen Schaltfläche "Pressemitteilung Brummer" eingesehen und heruntergeladen werden. Die behaupteten Fakten werden geprüft und kommentiert; die jeweiligen Kommentare stehen in Normaltext.)

Brummer: Bei Bannwald geht es gem. §11 des Waldgesetzes für Bayern um Wald, der in seiner  Flächensubstanz erhalten werden soll 

Die in Bayern geltenden Rechtssysteme zum Schutz des Waldes sind im Waldgesetz für Bayern, im Naturschutzgesetz und in weiteren Gesetzeswerken enthalten. Das rechtliche Konstrukt „Bannwald“  ist weitaus  komplexer als es hier dargestellt wird. Die wesentliche Aussage des Art. 11 Abs. 1 des BayWaldG lässt sich so zusammenfassen:

Bannwald ist unersetzlich, deshalb sind Rodungen verboten.

 (Art. 9 Abs. 4 Ziff. 1 BayWaldG).

Dass es für bestimmte Situationen eine Öffnungsklausel gibt, ersetzt nicht den Hauptzweck der Bestimmung. Es ist eine Fehlinterpretation, „die Erhaltung seiner Flächensubstanz“ als Ziel zu definieren. Bei der Anwendung der Öffnungsklausel spielen Aspekte des Gemeinwohls eine besondere Rolle. Es wird empfohlen, die Rechts-Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde und des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu studieren. Diese sind im Kompendium der Stellungnahmen enthalten.

Brummer: Eine Rodung im Bannwald ist nur unter engen  Voraussetzungen des §  9 Abs. 6 Satz 2 BayWaldG möglich. Es ist insbesondere eine  Neubegründung von gleichwertigem Wald angrenzend an den vorhandenen Bannwald erforderlich. Genau das wollen wir machen. Wir wollen auf 18ha einen neuen Wald unmittelbar am bestehenden  Bannwald aufforsten, so dass die bisherige Bannwaldfläche in Ihrer Summe erhalten bleibt. Wir  wollen hier mit Unterstützung von Fachleuten eine nachhaltige Mischwaldfläche schaffen, die  besser und dauerhaft mit den aktuellen Problemen wie Borkenkäfer und Trockenheit als der  geschädigte Bestandswald mit überwiegendem Fichtenbestand zurechtkommt. 

Weder in der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans noch im Umweltbericht sind konkrete Angaben zu Ausgleichsflächen enthalten. Die Planungsunterlagen sind zudem umfänglich fehlerhaft und unvollständig. Sämtliche erforderlichen Umweltprüfungen fehlen.

Da die Geschäftsleitung der Firma Brummer sich so sicher ist, dass  sie eine Waldfläche durch Neuaufforstung verbessern kann, hätte sie Gelegenheit gehabt, dies konkret in der Planung darzulegen. Nichts dergleichen ist enthalten.

In allen Stellungnahmen zu diesem Projekt (siehe Kompendium) und in der Fachliteratur wird ausgeführt und begründet, dass eine Waldfläche dieser Größenordnung aus einer Vielzahl von Gründen nicht gleichwertig ersetzt werden kann. Im übrigen sind die qualifizierenden Aussagen zum „geschädigten Bestandswald“ falsch (siehe Kompendium). 

Brummer: Die Beurteilung hinsichtlich Gemeinwohl (§ 9 Abs. 7 BayWaldG) ist nur dann relevant, wenn keine  Ersatzwaldfläche geschaffen werden kann.

Das ist falsch. Das Gemeinwohl ist immer ein Beurteilungskriterium: Art. 151 der Verfassung des Freistaats Bayern macht das ausdrücklich für die Wirtschaft klar. „(1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl (2) Die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen findet ihre Grenze in der Rücksicht auf den Nächsten und auf die sittlichen Forderungen des Gemeinwohls.“ Im konkreten Fall würde die Untere Forstbehörde das Gemeinwohl bei einer Rechtsabwägung über Anträge auf Rodungsgenehmigung und Neuaufforstung mit Sicherheit in den Mittelpunkt stellen.

Brummer: Die BRUMMER-Gruppe hat Ihren Firmensitz in Schmelzing, Gemeinde Neuburg am Inn. Sie hat  ihren Ursprung in einem landwirtschaftlichen Betrieb, der bereits im 17. Jahrhundert dort als  Wirtschaftsbetrieb des Schlosses Neuburg errichtet wurde und seit dem 19. Jahrhundert in Besitz  der Familie Brummer ist. Der Betrieb liegt unmittelbar am Rand des Neuburger Waldes.  Die Anfänge unseres Transportbetriebes gehen in die 1930er Jahre zurück. 

Diese Aussage ist zumindest irreführend. Eine „Brummer-Gruppe“ besteht firmenrechtlich nicht. Es gibt drei Einzelfirmen: (1) Brummer & Jansen Verwaltungs-GmbH, zugleich persönlich haftende Gesellschafterin der Kühlhaus Brummer & Jansen GmbH & Co.KG. (2) Brummer Logistik GmbH (gegründet 1998). (3) Brummer Thermo-Logistik GmbH (gegründet 2009). Keine dieser Firmen besitzt landwirtschaftlichen Grund und Boden oder ist in anderer Form mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden. Gemäß Jahresabschluss existieren allerdings „Bauten auf fremden Grundstücken“. Einzig die Firma Brummer Thermo-Logistik GmbH bilanziert erstmals seit 2013 Grundstücke. Dieser Erwerb steht mutmaßlich im Zusammenhang mit Ausgleichsflächen, die bei der Erweiterung des Gewerbegebietes zum Bau der Kühlhalle 4 erforderlich waren.

Operativ verbindet die in den letzten 10 Jahren entstandene Logistik Immobilie nichts mit dem 400 Jahre alten Bauernhof. Der lokale Transportbetrieb aus den 1930er Jahren kann bei gutem Willen als Wiege einer der größten Cross Docking Plattformen Deutschlands angesehen werden.

Brummer: In den letzten Jahrzehnten hat sich das Logistikunternehmen BRUMMER kontinuierlich  weiterentwickelt.

Die Entwicklung der Brummer Firmen ist seit 10 Jahren sprunghaft eingetreten und hat mit der 2015 errichteten Cross Docking Halle ihre neue Ausprägung erfahren.

Brummer: Schwerpunkt ist vor allem die Sammelgutspedition, in der wir jährlich rund 800.000 Tonnen kühlbedürftige Lebensmittelsendungen auf die Empfänger in Deutschland und Österreich bündeln  und so eine hoch effiziente und gleichzeitig eine sehr ökologische Transportabwicklung schaffen.  Wir erreichen sehr hohe Bündelungseffekte und damit sehr gute Fahrzeugauslastungen und  gleichzeitig sehr geringe Leerkilometer-Anteile

Somit ist klar, dass die Firma Brummer vor allem ein Spediteur sein soll. Bündelung führt zu einer Sogwirkung des Schwerverkehrs hin zu einer Cross Docking Plattform:

Damit wird die Struktur des im Jahre 2015 gebauten Kühlhauses 4 erkennbar: Vollständig ausgerichtet auf die Funktionen einer Cross Docking Plattform mit dem Ziel der Maximierung des Umschlags bei minimierter Abfertigungszeit pro LKW.  Dazu dienen die große Grundfläche des Lagers,  die 54 Türen und die ausgedehnten Bereitstellungsplätze in der Zufahrt zum Lager. 

Mit der Erweiterung Kühlhaus 4 im Jahre 2015 ist die Firma Brummer in eine völlig neue Entwicklungsphase eingetreten:

(1) Die klassischen Logistikfunktionen Einlagern – Kommissionieren – Auslagern in den Kühlhäusern 1 – 3 werden zu einem untergeordneten Segment der Geschäftsstrategie. Entscheidend ist die Maximierung der Speditionsleistung.

(2) Wesentliche strategische Richtung ist der Ausbau des Standorts zu einem der größten nationalen Cross Docking Zentren im Segment gekühlte Lebensmittel mit dem vornehmlichen Ziel der Reduzierung von Frachtkosten.

Brummer: Unser durchschnittliches LKW-Flottenalter liegt bei nur 1,5 Jahren. Damit stellen wir sicher, dass  wir die umweltschonendsten und modernsten Fahrzeuge mit dem geringsten verfügbaren  Schadstoffausstoß einsetzen.

Es wird verwiesen auf die Stellungnahmen (siehe Kompendium, Seite 61, PH): „Das macht nur ökonomisch [für die Firma Brummer] Sinn, ist aber ökologischer Unsinn: Der Vorteil für Brummer ist bei solchen Leasing - Modellen, dass alle Fahrzeuge sich immer innerhalb der Garantiefrist bewegen, damit sind die Betriebskosten genauer kalkulierbar und Ausfälle werden vom Hersteller der Fahrzeuge abgefangen. Umweltpolitisch und global gesehen ist diese Strategie allerdings eine ziemliche Katastrophe, weil bei der Produktion eines jeden neuen LKW extrem viel C02 frei wird (...) und weil die LKW nach ihrem Einsatz bei Brummer ja nicht verschrottet werden, sondern als Gebrauchte bei anderen Europäischen Speditionen weiterlaufen.“

Im übrigen gibt es ein massives Überangebot von Frachtkapazitäten in Europa, so dass mehrere Länder schon vor der Corona-Krise Abwrackprogramme aufgelegt hatten. Jetzt wird das auf europäischer Ebene verstärkt. Die deutsche Regierung kündigte Anfang dieses Monats ein Flottenerneuerungsprogramm an, in dessen Rahmen der Austausch von älteren Lkw gegen das neueste Euro-VI-Modell mit je 10.000 bis 15.000 Euro bezuschusst werden soll. Das Geld kommt aus dem Europäischen Wiederaufbaufonds in Brüssel.

Brummer: Unsere Kühlhallen werden durch selbsterzeugten Strom aus unseren  PV-Anlagen (rund 2.800 KVA Leistung) und unserem Erdgas-BHKW (1.300 KVA) hocheffizient und  umweltverträglich gekühlt. 

(siehe Kompendium, Seite 60, PH) „Herr Brummer ... vergaß dabei aber, zu erwähnen, dass dies hauptsächlich mit Hilfe des fossilen Energieträgers Erdgas bewerkstelligt wird. Dabei werden von den im Betriebsgelände installierten Notstromaggregaten, die das Tag/Nacht -und Sommer/Winter - Gefälle der betriebseigenen Photovoltaik ausgleichen, und dem BHKW direkt im sensiblen Ökosystem Wald jährlich ca. 4550 Tonnen C02 und 22,7 Gigawattstunden an ungenutzter Wärme freigesetzt. Allein zur Speicherung und Umwandlung dieser C02-Menge sind 350 ha gesunder Mischwald notwendig!“

Brummer: BRUMMER beschäftigt aktuell über 630 Vollarbeitszeitkräfte und 45 Auszubildende

 Laut Geschäftsbericht 2018 waren im Jahresdurchschnitt beschäftigt: 65 Angestellte, 420 Arbeiter, 35 Aushilfen; im Total 520 Personen (davon 484 im festen Anstellungsverhältnis)

Brummer: ...und  bewirtschaftet auf dem Areal in Schmelzing mit 160.000 qm Gesamtfläche rund 40.000 qm Kühl- und Umschlagshallen. 

Von der Kühl- und Umschlagfläche entfallen allein 20.000 m2 auf das im Jahre 2015 als Cross Docking Plattform errichtete Kühlhaus Nummer 4, für das – inklusive LKW-Bereitstellung - ein Areal von 60.000 m2  eingesetzt wurde.

Brummer: Aufgrund der positiven Entwicklung unserer langjährigen Bestandskunden erreichen wir mit  unseren aktuellen Flächen die Kapazitätsgrenzen. Wir müssen unsere Flächen ausweiten, um mit  der positiven Entwicklung unserer Kunden Schritt zu halten und somit die Nachfrage der  Konsumenten zu bedienen.

Wenn man die verfügbaren und geplanten Lagerkapazitäten ab dem Jahr 2010 über 15 Jahre rechnet, dann müsste nach der Planung der Firma Brummer jeder Bestandskunde ein reales jährliches Wachstum von 20% aufweisen (über die gesamte Periode also 300%). Das ist nicht plausibel und passt nicht zur zukünftigen Cross Docking Strategie in den neuen Kühlhäusern. Die älteren Bestandskunden sind nach der Beschreibung des Geschäfts überwiegend keine Cross Docking Kunden. Es ist nicht klar, woher das große Neugeschäft kommen soll.

Brummer

1. Der gesamte Flächenverbrauch für einen zweiten Standort würde mindestens um 30%  höher liegen als bei einer Erweiterung in Schmelzing, da an einem zweiten Standort  betriebliche Infrastrukturen wie Energieversorgung, Verwaltung, Werkstatt, Tankstelle  und Parkplätze doppelt aufgebaut werden müssten.

2. Zudem müssten die Lagerflächen an einem zweiten Standort erheblich größer  dimensioniert werden, da nicht nur die mengenmäßige Erweiterung abgedeckt werden  müssten, sondern ganze Kundenbestandsmengen plus Erweiterung verlagert werden  müssten. Im konkreten Fall müsste am Alternativstandort statt 20.000 qm Lagerflächen  zumindest 40.000 qm Lagerflächen geschaffen werden.

3. Unsere Sammelgutspedition lebt vom dem Bündeleffekt an einem Standort. Bei einem  zweiten Standort würden erhebliche zusätzliche Umschlagvorgänge und vor allem  Zwischentransporte zwischen den Standorten entstehen, die erhebliche Mehrkosten und damit auch zusätzlichen CO²-Ausstoß bedeuten. Im Gegensatz zur Ein Standortlösung in Schmelzing würde eine Zwei-Standort-Lösung täglich mindestens 60  Zwischentransporte zwischen den Standorten bedingen. Bei der Annahme, dass der  Alternativstandort im Raum Neuhaus /Pocking /Suben liegt, entstehen dabei ca.  600.000 km Mehrfahrleistung (250 Arbeitstage x 60 Fahrten x 40 km) mit rund 180.000 l  Dieselverbrauch bzw. 475 to CO²-Ausstoß, die bei einer Ein-Standortlösung in  Schmelzing vermeidbar wären. 

Allein diese CO²-Belastung aus den Shuttletransporte entspricht der CO²- Entlastung von rund 43 ha Waldfläche (lt. Bayerische Staatsforsten speichert 1 ha  Wald rund 11 to CO² p.a.) 

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht bedeuten diese durch die Zwischenverkehre  verursachten Mehrkilometer mit 600.000 km p.a. Transportmehrkosten in Höhe  von 750.000 € p.a..

Aus einer umfangreichen  Analyse Brummer Logistik Schmelzing des Logistikstandortes Brummer ergibt sich, dass die Diskussion über gravierende Nachteile eines zweiten Standorts eine Scheindebatte ohne Substanz ist. Dies sind die wesentlichen Schlussfolgerungen:

Deshalb gilt: Aufgrund der aktuell bei der  Firma Brummer gegebenen modularen Struktur von eigenständigen Lägern tritt bei einer Erweiterung an einem anderen Standort wenig oder kein zusätzlicher Umschlag ein, und es werden praktisch keine Zwischentransporte zusätzlich erzeugt. Der „Bündelungseffekt“ betrifft ausschließlich die bessere LKW-Auslastung durch volle Ladung und weniger Leerkilometer ab jedem der Läger. Synergien gehen bei Overhead Kosten und Services (Werkstatt, Energie) verloren, wobei Energie (Strom) weitgehend dezentralisiert ist. 

Im Übrigen sind in den Stellungnahmen (Kompendium ab Seite 55) alle Argumente nachzulesen, die bei der Beurteilung von behaupteten erhöhten CO2 Emissionen und Kosten für zusätzlichen Schwerverkehr relevant sind.

Brummer: Wir werden die 18ha Fläche nicht auf einmal entwickeln, sondern in einem Stufenplan  über eine Generation (20-30 Jahre) hinweg. Unser oberstes Ziel ist es, die  Bündelmengen an einem Standort zusammenzuhalten, da wir ansonsten Mengeneffekte  verlieren würden.

Das ist nicht glaubwürdig. Es sind zwei zusätzliche Läger nach dem Muster des Kühlhauses 4 mit je 20.000 m2 Kühlfläche geplant. Anhand des Ablaufs beim Kühlhaus 4 und aufgrund der Topographie ergeben sich drei Phasen: (1) Erdarbeiten für die gesamte Fläche, (2) Bau Kühlhaus 5, (3) Bau Kühlhaus 6. Das läuft nicht über eine Generation, sondern in drei Phasen, wobei von Anfang an die gesamte Fläche betroffen ist.

Brummer: Die Aussage von Herrn Haberzettl (B.U.N.D), dass unsere  Erweiterung aufgrund Ihrer Größenordnung einer Neugründung entspricht, entbehrt  jeder betriebswirtschaftlichen Logik.

Hier soll eine der größten (wenn nicht die größte) Cross Docking Plattformen Deutschlands in der gekühlten Lebensmittellogistik entstehen.

Geplante Cross Docking Plattform mit drei Kühlhallen – modular und unabhängig vom ursprünglichen Geschäft.

Brummer: Leider wird in der Presse immer wieder mit völlig überzogenen Zahlen von 350 Fahrten pro Tag  durch Brummer berichtet. Die Wahrheit liegt also bei 76 Fahrten pro Arbeitstag. Diese restlichen  Fahrten finden deshalb noch statt, weil wir die unkalkulierbaren Wartezeiten bei der Kontrollstelle  Sulzbach nicht tragen können. 

Dies ist der Schwerverkehr durch Neuburg a. Inn aus offiziellen Verkehrszählungen (Quelle: P. Prinz-Hufnagel, Gemeinderat Neuburg a. Inn) in Anzahl LKW pro 24 Stunden.

Zählstelle nördlich Neuhaus:

2005           736

2010            358

2015           490

2016           461

2017           525

Zählstelle bei Dommelstadl:

2018           408*

2019            318*

*Wegen halbseitiger Brücken-Sperrung mit Ampel und einspurigem Durchfahrtsverbot nicht vergleichbar. Private Zählaktionen erbrachten in 2018 wesentlich höhere Zahlen. Der Durchschnitt auf bayerischen Staatsstraßen liegt bei 200 – 230 LKW/24h

Brummer: Eine Erweiterung des Betriebs am Standort Schmelzing bringt auch die Möglichkeit einer  ergänzenden Verkehrsführung sowie auch die wirtschaftliche Voraussetzung, den entstehenden,  6-stelligen Mehraufwand der Umfahrung von Dommelstadl zu verkraften.  Es ist von uns vorgesehen, nach Realisierung der Betriebserweiterung die Eigenfahrten, bis auf  den Ziel-/Quellverkehr von der B137 (Österreich –über neue Innbrücke Neuhaus), ausschließlich  von Norden her vorzunehmen. Dies bedeutet, dass die Zu- und Abfahrt, wie heute im Bestand - bei  km 8,5 der ST 2110 erfolgt.

Hier reicht die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vollkommen aus: „Die Aussage, den Betrieb erst bei einer weiteren Erweiterung von Norden her über die PA 7 erschließen zu können, kann nicht nachvollzogen werden. Diese Möglichkeit wurde bei der letzten Erweiterung schon thematisiert.“

Im Übrigen werden die Berechnungen der Mehraufwendungen in den Stellungnahmen der Gemeindebürger (siehe Kompendium) und in der Standortanalyse ad absurdum geführt.

Brummer: Tatsache ist, dass die B512 und die ST2110 Bundes bzw. Staatsstraßen sind und diese auch für den überregionalen Verkehr bestimmt sind.  Wir sehen es als guten Willen von uns, wenn wir als Anlieger – trotz der deutlichen Mehrkosten – den Verkehr im Interesse der Neuburger Bürger auf die Autobahn verlagern. 

Dies ist vielleicht die aufschlussreichste Aussage der gesamten Stellungnahme. Die Geschäftsleitung sieht offenbar nicht, dass jedes Unternehmen mit geschäftlichen Aktivitäten auch gesellschaftliche Verantwortung trägt. Und das gilt insbesondere in einem Fall, in dem kostenlose gesellschaftliche Güter (der Neuburger Wald mit all seinen Funktionen) praktisch ohne Gegenleistung für die materielle Aufwertung als Industriegebiet zur Verfügung gestellt wurden und noch werden. Verbunden ist die Entstehung dieser privatwirtschaftlichen Logistik-Immobilie und Operation mit  vermeidbarer gesundheitlicher Belastung der Bevölkerung. Man muss von jedem Unternehmen auch ohne Zwang erwarten, dass es diesen Zusammenhang sieht und darauf mit allen Mitteln reagiert.

Auch scheint das Verhältnis zwischen Ethik, Moral und Recht bei der Geschäftsleitung nicht gegenwärtig zu sein. Man sollte aus ethisch-moralischen Gründen eben nicht alles tun, wozu man rechtlich (als „Anlieger“) berechtigt ist. Eine Entlastung der Bürger vom gesundheitsschädlichen Verkehrslärm und von der persönlichen Gefährdung ist eine moralische Pflicht, auf jeden Fall, wenn der Unternehmer ohne echte Nachteile die Möglichkeit dazu hat. Keinesfalls geht es hier um „guten Willen“.

Brummer: ... und  wir sichern bzw. schaffen mehrere hundert Arbeitsplätze, die wiederum zur positiven  wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde Neuburg am Inn und des Landkreises Passau beitragen.

Diese Aussage ist so vage, dass sie nicht groß kommentiert wird.. Man fragt sich, woher der  positive Beitrag kommen soll, wenn die neuen Mitarbeiter  - wie an anderer Stelle ausgeführt – überwiegend als Pendler aus anderen Regionen zur Arbeit nach Neuburg a. Inn kommen.

Brummer:  ... positive wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde Neuburg und des Landkreises  Passau mit nicht unerhebliche Steuereinnahmen.

Seit der letzten großen Erweiterung im Jahre 2015 bis heute hat die Lagergesellschaft Brummer Thermo-Logistik GmbH mangels ausreichenden Gewerbeertrags praktisch keine Gewerbesteuern gezahlt. Der Jahresüberschuss der Brummer Logistik GmbH ist bei stark steigendem Umsatz  gesunken. Man fragt sich, woher die höheren Erträge – und damit Steuereinnahmen für die Gemeinde - aus der erneut geplanten  sehr großen Erweiterung kommen sollen.

Dies sind die beiden Dokumente zur Planung

Begründung und Erläuterung.pdf
Vorkonzept Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan mit Deckblatt Nr. 50.pdf

Stellungnahmen der Öffentlichkeit 

Die im August 2020 veröffentlichten Stellungnahmen der Gemeindebürger, Behörden und Verbände wurden vom FORUM ausgewertet, dokumentiert und kommentiert. Hier auf dieser Seite weiter unten finden Sie das umfangreiche Dokument im PDF Format als Kompendium zum Lesen und Herunterladen. 

Jedes Mitglied des Gemeinderats hat ein solches Kompendium in gedruckter Form persönlich erhalten. Diese Ausarbeitung wird in einer etwaigen Abwägung im Gemeinderat eine entscheidende Rolle spielen: Alle Stellungnahmen müssen nachweislich zur Kenntnis genommen werden.

Wenn Sie ein gedrucktes Exemplar (oder mehrere) in gebundener Form brauchen, schicken Sie uns bitte eine Mail. Gegen Erstattung der Selbstkosten von 10 € pro Stück werden wir Ihnen die gewünschte  Anzahl per Post übersenden. 

IM BRENNGLAS - Stellungnahmen der Gemeindebürger

(Auszug aus dem Kompendium)

Die veröffentlichten Stellungnahmen der Gemeindebürger sind in ihrer Gesamtheit eindrucksvolle Dokumente von Bürgersinn, Kenntnisreichtum, Fleiß und Liebe zur Heimat. Eine Zusammenfassung verbietet sich aus Respekt vor der geleisteten Arbeit – jedes Wort ist wichtig. Es folgen einige persönliche Eindrücke in ungeordneter Folge nach der Bearbeitung des Materials:

 

·      Mit dem von der Gemeinde vorgelegten Plan wird nicht nur ein unersetzlicher Wald zerstört, sondern die Seele einer dörflichen Umgebung und Gemeinschaft. Materielle Vorteilen für die Kommune sind unbedeutend oder gar nicht vorhanden und treten völlig hinter den immateriellen Schäden zurück.

·      Nach Durchführung des Projekts wird es im besten Falle mehr als eine Menschengeneration dauern , um die entstandenen sichtbaren Schäden im Wald auszugleichen; unsichtbare Schäden – wie die Freisetzung von CO2 aus dem Boden – verbleiben für die Ewigkeit.

·      Das Vorhaben unterliegt keiner konkreten Zeitplanung, es ist die Vision für eine Generation. Damit beginnt eine unendliche Bau- und Erweiterungsphase, eine ewige Baustelle, deren Störungen die Gemeindebürger ohne Aussicht auf Besserung über lange Zeit ertragen müssen.

·      Der von der Gemeindeverwaltung zu verantwortende Umweltbericht ist überwiegend  fehlerhaft und irreführend. Die Bedürfnisse und Interessen der Gemeindebürger nach objektiver und umfassender Information werden vollständig ignoriert. Die zuständigen Behörden lehnen eine Prüfung der Planung wegen dieser Unzulänglichkeiten ab.

·      Die Firma Brummer will zwei Kühlhäuser mit je 20.000 m2 Grundfläche (156 m x 120 m) bauen. Für diesen Bedarf von ca. 40.000 m2 sollen 180.000 m2 Bannwald gerodet werden. Es gibt keine saubere Erklärung für dieses Missverhältnis. Die Firma Brummer erklärte im Gemeinderat, dass sie für die Kühlhallen 108.000 m2 braucht, der Rest sei für einen Streifen von 15 m an der Grenze zum Bannwald bestimmt. Die Realität wird zeigen, dass der größte Teil dieser Fläche in irgendeiner Form versiegelt und für LKW-Parkplätze oder unbekannte Bauten verwendet wird.

·      Ausweislich der Bilanz 2018 stehen der Brummer Thermo-Logistik finanzielle Mittel für größere Investitionen nicht zur Verfügung. Sicherheiten für Fremdmittel erscheinen ausgeschöpft. Bleibt als Finanzierungsquelle nur eine Kapitalerhöhung aus Eigenmitteln oder durch neue Gesellschafter.

·      Die von einem Architekten im Namen der Firma Brummer vorgelegten Erläuterungen sind weitgehend weder plausibel noch glaubwürdig, teilweise nachweisbar falsch. Es wird u.a. ein lapidares und durchsichtiges  „Green Washing“ versucht, wonach angeblich die ökologischen Vorteile des Projektes die Zerstörung durch Vernichtung des Waldes mehr als kompensieren sollen.

·      An keiner Stelle der Planungsunterlagen wird erwähnt, dass in allen Kühlhäusern und teilweise auch außerhalb gefährliche Betriebsstoffe eingesetzt werden, z.B. Ammoniak, ein giftiges Gas.

·      Die hier ausgewerteten Stellungnahmen lagen der Gemeinde im November 2019 vor und wurden im August 2020 veröffentlicht. Weder von der Firma Brummer noch von der Gemeinde liegen dazu irgendwelche Äußerungen vor.

Wesentliche Feststellungen der Behörden und Verbände

(Auszug aus dem Kompendium)

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Passau-Rotthalmünster

„Vorkonzept“ ohne konkrete prüffähige Angaben. Wegen fehlender und fehlerhafter Inhalte kann zu keinem Kapitel aus forstfachlicher Sicht Stellung genommen werden. Eine erneute Vorlage ist zwingend erforderlich. 

Rechtliche Bemerkung: Rodung von Bannwald ist verboten; Ausnahme in außergewöhnlichen Fällen bei (1) identischer Ersatzaufforstung oder (2) aus Gründen des öffentlichen Wohls.

Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Passau

Keine verwertbaren oder nachprüfbaren Daten oder Angaben zu naturschutzrelevanten Fragestellungen. Vielmehr fällt auf, dass Angaben aus einer früheren Planung enthalten sind (Inhalte wurden anscheinend kopiert).

Bemerkungen: Keine Alternativen geprüft; Aussage über Verkehrsanbindung unglaubwürdig; keine Angaben über Ausgleichsflächen; Umweltbericht unbrauchbar, er muss von Grund auf neu bearbeitet werden.

Naturschutzbeirat am Landratsamt Passau

Ablehnung mit einstimmigem Beschluss am 05.11.2019

Technischer Umweltschutz, Landratsamt Passau

Fehlende Untersuchungen zum Schallschutz

Städtebau und Wasserrechte, Landratsamt Passau

Gestörtes Landschaftsbild: Ein neues Gebäude würde somit die bestehende Bebauung um bis zu 17 m überragen und die neue Gebäudesilhouette das schon gestörte Landschaftsbild noch mehr beeinträchtigen.

Städtebau und Wasserrechte, Landratsamt Passau

Die gesamte wasserrechtliche Situation ist völlig ungeklärt; erforderliche Unterlagen wurden nicht eingereicht.

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

Die Planung enthält weder Angaben zur geplanten Schmutzwasserentsorgung noch zur Niederschlagswasserbeseitigung. Die Gemeinde hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Abwasserentsorgung über das öffentliche Netz der Gemeinde erfolgen soll. Kapazitäten seien vorhanden. Diese Aussage steht in direktem Widerspruch zu einem Bericht in der PNP vom 14.02.2021 "1,39 Millionen Euro für ein neues Kanalsystem" . Nur dieses Zitat an dieser Stelle: „Wir müssen die Kanalgeschichte dringend angreifen – daran führt kein Weg vorbei. Es ist eine Pflichtaufgabe“, leitete Wolfgang Lindmeier, erster Bürgermeister von Neuburg am Inn, die Sitzung des Bauausschusses ein. Die Planung für das sanierte Kanalsystem läuft laut Lindmeier schon seit Jahren. Das aktuell bestehende Kanalsystem in Neuburg ist hydraulisch überbelastet, was dazu führt, dass es bei längeren Regenfällen zu Überschwemmungen kommt. "

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

Die SDW lehnt die Erweiterung der Gewerbeflächen auf Teilbereiche der angrenzenden Grundstücke FI. Nr. 742 und 742/2 ab. Prüfung von Alternativen zwingend erforderlich.

Landesverband Bayern des Bundes für Umwelt- und Naturschutz, Deutschland e.V.

Der BN lehnt die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes „GE Schmelzing-Brummer" ab. Die von der Gemeinde Neuburg a. Inn zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unvollständig und unzureichend.

Kompendium aller Stellungnahmen

20201013 Kompendium Bauleitverfahren GE Schmelzing Update.pdf

Beendigung des Verfahrens zur Erweiterung Brummer am 10.01.2020 abgelehnt

Als Reaktion auf einen Antrag im Gemeinderat vom 10.01.2020, das Verfahren einzustellen, hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass die Firma Brummer ihre Pläne geändert hat. Es soll nur noch eine Kühlhalle gebaut werden. Dafür müsse die ursprünglich geplante Fläche in etwa halbiert werden, also auf 9 ha (Der Bürgermeister spricht von 6 ha). Ein neuer Plan wurde bis heute nicht eingereicht. Die entsprechenden Anträge  können Sie etwas weiter unten über die Schaltfläche einsehen.

Die am 20.01.2020 bekanntgegebene Verringerung der geplanten Fläche ändert nichts an der Problematik dieses Projektes und der Komplexität der Entscheidung.

Kommentar:

Zur Änderung des Flächennutzungsplans  ist eine vollständig neue Planung rechtlich zwingend erforderlich. Dabei müssen alle vorliegenden Stellungnahmen berücksichtigt werden. 

Zur Erklärung des Bürgermeisters:

Unterlagen zur Sache können auch als Tischvorlagen bereitgestellt werden und/oder der Sachverhalt kann in der Sitzung ausführlich dargestellt und erklärt werden. Diese Verfahrens- und Vorgehensweise wurde kommunalaufsichtlich bestätigt.

Kommentar: Die Feststellung des Bürgermeisters ist unvollständig und bezogen auf den konkreten Fall unrichtig. Die für die Verhandlung „erforderlichen Sitzungsvorlagen“ sind der Einberufung beizufügen. Sie sollen es den Gemeinderäten erlauben, sich inhaltlich vorzubereiten. Der Begriff der „erforderlichen Unterlagen“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; im Konfliktfall kann er gerichtlich überprüft werden.  Tischvorlagen sind jedenfalls nur bei Tagesordnungspunkten einfacher Art akzeptabel.

Die aktuelle Geschäftsordnung, als wichtigste Arbeitsbasis für den Gemeinderat, sagt in § 25: Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist.

Es gilt grundsätzlich und in allen Fällen: Korrespondierend zu dem Informationsrecht der Gemeinderäte besteht eine Informationspflicht des Bürgermeisters. Er muss den Gemeinderat, auch ohne dass dieser es verlangt, über wichtige, die Gemeinde und ihre Verwaltung betreffende Angelegenheiten unterrichten (§ 43 Abs. 5 GemO). Art. 46 Abs. 2 Satz 1 GO besagt, dass der erste Bürgermeister die Beratungsgegenstände vorbereitet. Das bedeutet nicht nur, dass er das erforderliche Material zusammenzustellen hat, sondern beinhaltet auch die Pflicht, den Gemeinderat so zu informieren, dass er eine Entscheidung treffen kann.

Die Gemeindeverwaltung sowie der Gemeinderat haben nicht die fachliche Kompetenz, derart weitreichende Planungen abschließend beurteilen zu können. Deshalb sieht das Baurecht die vorgezogene Beteiligung der Fachstellen und Fachverbände vor.

Kommentar. Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat können auf jeden Fall ohne fachliche Unterstützung in den Planungsunterlagen die falschen Feststellungen lesen, dass der Neuburger Wald nicht als Bannwald ausgewiesen sei und dass es keine Lärmbelästigung der Anwohner gibt.

Die Stellungnahmen der Fachbehörden und -verbände bezeichnen die Planungsunterlagen als lückenhaft, grob fehlerhaft und unzureichend. Eine Beurteilung des Projektes sei auf dieser Basis nicht möglich und wird abgelehnt.

Der Bürgermeister hat nicht erwähnt, dass das Baurecht ausdrücklich die Beteiligung der Öffentlichkeit am Bauleitverfahren vorsieht. Die fachlich fundierten und engagierten Stellungnahmen der Bürger zeigen sehr deutlich deren außergewöhnlichen Wert: Gewerbegebiet Schmelzing 

Am Ende muss jedes einzelne Mitglied des Gemeinderats die Argumente wägen und eine Entscheidung fällen – Fachkompetenz hin oder her. Stimmenthaltung ist nicht erlaubt.

Einen Betrieb, der seit 1954 in der Gemeinde ansässig ist, sich in den letzten Jahren äußerst positiv entwickelt hat und sich jetzt am Stammsitz weiter entwickeln will, muss nach mehrheitlicher Ansicht des Gemeinderates zumindest nach Antragstellung der Einstieg in ein rechtsstaatliches Verfahren ermöglicht werden.

Kommentar: Ein aussagefähiger Bauantrag der Firmengruppe  Brummer liegt nicht vor, insofern bestehen keinerlei Ansprüche auf irgendwelche Verfahrensschritte. Die Verwaltung der Gemeinde hat die Planänderungen (Flächennutzung- und parallel dazu Bebauungsplan) auf Basis unzureichender und fehlerhafter Planungsunterlagen eingebracht. Der Gemeinderat hat dem am 01.07.2019 mit Mehrheit zugestimmt. Ob dieser Beschluss rechtswirksam it, soll hier offen bleiben. Über die tatsächlichen Auswirkungen der Erweiterung des Gewerbegebietes, z.B.  auf den örtlichen Landschaftsplan, gibt es keinerlei Ausführungen.

Der Betrieb Brummer Logistik GmbH ist nicht seit 1954 ansässig, sondern erst seit 1998. Die Brummer Thermo-Logistik GmbH, als potentielle Erwerberin des Geländes und Bauherrin,  besteht seit dem Jahre 2009. Beide Gesellschaften sind völlig unabhängig von dem landwirtschaftlichen Anwesen als "Stammsitz". 

Die Behauptung, dass sich die Firmengruppe  Brummer in den letzten Jahren äußerst positiv entwickelt habe, wird durch die veröffentlichten Jahresabschlüsse nicht bestätigt. Im Gegenteil: Bei steigendem Umsatz sinkt der Gewinn. 

Arbeitsplätze vor Ort in der Region sind nicht nur aus ökologischer Sicht äußerst wertvoll, sondern sichern den Erhalt der Lebensqualität in der Gemeinde und verhindern damit auch das Pendeln und langfristig das Abwandern in die Ballungszentren.

Kommentar: Diese Aussage ist falsch. Die hier geplanten Arbeitsplätze sind überwiegend Lagerarbeiter und LKW-Fahrer. Nach Aussage der Firma Brummer kommen die Mitarbeit mehrheitlich aus dem Bayerischen Wald und dem angrenzenden Ausland – es sind also überwiegend Pendler. Im Zusammenhang mit diesem Erweiterungsprojekt sollen die Begriffe "ökologisch" und "Lebensqualität" an dieser Stelle nicht kommentiert werden. 

Es war deshalb richtig, in das rechtsstaatliche Bauleitverfahren einzutreten, um durch fachlich fundierte Stellungnahmen den demokratischen Abwägungsprozess zu gewährleisten. Die vorgezogene Beteiligung der Fachstellen und Fachverbände hat vornehmlich die Aufgabe, der Gemeinde einen möglichst vollständigen Überblick über die abwägungsbeachtlichen Belange zu geben.

Kommentar: Das Ergebnis der Beteiligung der Fachstellen und Fachverbände ist inzwischen auch für die Öffentlichkeit klar: Die Planungsunterlagen sind grob fehlerhaft, lückenhaft und unzureichend. Eine fachliche Beurteilung wird abgelehnt. 

Dies bestätigt sich voll und ganz in den fundierten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und insbesondere der Gemeindebürger, wobei sich zusätzlich herausstellt, dass die wirtschaftliche Lage der Firma Brummer alles andere als vertrauenserweckend ist.

Als Bürgermeister der Gemeinde Neuburg a. Inn schlage ich dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor: Das Angebot der Fa. Brummer auf deutliche Reduzierung der Erweiterungsfläche am Standort Schmelzing wird angenommen. Gleichzeitig nimmt die Gemeinde ihre Planungshoheit wahr und begrenzt die geplante Erweiterungsfläche auf die im Lageplan „rot" umrandete Fläche. 

Kommentar: Dies wurde so mit Mehrheit beschlossen.

Die Fa. Brummer hat in dieser Sache nichts anzubieten. Sie kann darum bitten, dass die Öffnungsklausel des § 9 BayWaldG angewendet wird und muss dazu eine detaillierte Begründung vorlegen. Das ist nicht geschehen. Das „Angebot“ der Firma Brummer ist immer noch kein Plan. Damit kann man keine Planänderung begründen.

Die Gemeinde hat eine Reihe von „Hoheiten“. Die Planungshoheit bedeutet: Eigenverantwortliche Ordnung und Gestaltung des Gemeindegebiets im Rahmen bestehender Gesetze. Mit den Rotstift eine Fläche zu begrenzen und damit den Flächennutzungs- und Bebauungsplan zu ändern, ist jedenfalls nicht durch diese „Planungshoheit“ gedeckt. Das Verfahren beginnt von vorn! Sollte der Bürgermeister beabsichtigt haben, mit dieser vorsorglichen Änderung der Planungsunterlagen einen neuen Sachstand zu erzeugen,  dann ist das eine Fehlkalkulation und ein aufschlussreicher Irrtum.