Verkehrskonzept

Was für den Verkehr sofort geschehen kann und muss

Radwege nach Passau

Dies ist das einzige Verkehrsprojekt, das explizit eine politische Mehrheit hat. Also muss es mit Priorität sofort in Angriff genommen werden. Mindestens einer der Gemeinderäte sollte den Antrag stellen.

Sicherer Schulweg vom Schlosspark zur Grundschule (ins Ortszentrum)

Man muss hoffentlich nicht lange darüber diskutieren, dass der heute Schulweg entlang der Hauptstraße (einfache gelbe Linie) zum Gefährlichsten zählt, was man sich für Schulanfänger überhaupt vorstellen kann.

Hier schreibt ein Vater: (so) "... ist der tägliche Weg mit unseren Kindern ins Dorf, in die Schule oder zu Freunden eine Tortur und von der Sorge um unsere marschierenden und Rad fahrenden Kinder geprägt, wenn LKWs regelmäßig nicht ausreichend Abstand zu unseren Kindern einhalten, und oftmals auf 70 oder 80 cm Seitenabstand an sie heranfahren. Ein jeder Sturz, ein jeder Rempler kann so lebensbedrohlich werden."

Hier fragt ein anderer Vater. "Ich habe 2012 am Schlosspark gebaut, wann kommt endlich der eingezeichnete Fuß- und Radweg?"

Hier antwortet der Bürgermeister: "Es scheitert an den Grundstücken, die wir leider nicht bekommen. Aber wir sind weiter bemüht. Der Schulweg ist sicher, wenn ein Gehweg eine entsprechende Breite hat, das ist laut Polizei dort der Fall, von gefährlichem Schulweg kann man in Dommelstadl nicht sprechen."

Hier sagt ein Gemeinderat im Juli 2020: „Wenn wir in einem Jahr noch immer keinen Schritt weiter sind, dann werde ich ernsthaft eine Enteignung vorschlagen. Es handelt sich um eine kritische Situation für Kinder. Es kann nicht sein, dass jemand alles blockiert, was wir für die Gemeinde bräuchten.“

Diskussionen über die amtliche Mindestbreite des Bürgersteiges sind angesichts der Verkehrsdichte auf der Staatsstraße sinnlos. Hier geht es nicht um die Frage, dass etwas passieren wird, sondern nur darum, wann!

Mit der Schaffung eines sicheren Schulweges (gelbe Doppellinie) sollte die Gemeinde nicht warten, bis ein Kind geschädigt wird. Dies muss ohne Wenn und Aber sofort konsensfähig sein. Mindestens einer der Gemeinderäte sollte den Antrag mit Beschlussvorlage stellen, damit die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern und andere Vorbereitungen sofort beginnen können.

Kinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Sie können Geschwindigkeiten nicht so gut abschätzen, ihr peripheres Sehen entwickelt sich noch, sie sind leichter abgelenkt - und leichter zu übersehen. 2019 verunglückten 28.000 Kinder unter 15 Jahren im Straßenverkehr, 55 von ihnen tödlich. Etwa jeder fünfte Unfall von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren passiert morgens auf dem Weg zur Schule. (Der SPIEGEL, 07.09.2020)

Fahrbahn über dem Brücken- und Stützbauwerk bei der Burg nur einspurig sanieren.

Man fragt sich, wie irgendjemand auf die Idee kommen konnte, dass dieser Fahrweg für Pferdefuhrwerke jemals zu einer doppelspurigen Staatsstraße mit 2.5 Mio Fahrzeugen pro Jahr werden sollte. Am Engpass können schwere LKWs seit jeher nicht aneinander vorbeifahren – die Anzahl der abgefahrenen Spiegel ist Legende. Dies war faktisch schon immer eine Einbahnstraße - ohne dass es jemals offiziell zur Kenntnis genommen wurde:


Das Brücken- und Stützbauwerk machte die Nutzung für LKW überhaupt erst möglich und hat dementsprechend über die Jahrzehnte unter dem zunehmenden Verkehr mit schweren Lasten gelitten. Jetzt ist es verbraucht und soll saniert und „ertüchtigt“ werden. „Ertüchtigen“ heißt nichts anderes, als dass die Straße breiter werden soll, damit die LKWs sich nicht mehr gegenseitig die Spiegel abfahren und den Engpass schneller passieren können.

Man muss kein Hellseher sein, um sich vorzustellen, wie der Abhang zur Burg und der alte Baumbestand nach den monatelangen Sanierungsarbeiten aussehen werden. Es wird noch schwieriger, denn die einzige Zufahrt zur Burg kann während der langen Sanierungsphase nicht genutzt werden. Also muss man eine Ersatzzufahrt in Form einer Rampe mit einer Steigung von 20% schaffen, über die der Verkehr zur Burg und zum Schlossberg geleitet wird. Natürlich ist das nicht nur der ortsübliche Verkehr, sondern auch ein Teil des Baustellenverkehrs, der über diese Rampe fließen muss.

Was ist das Ziel dieser Maßnahmen? Das Budget liegt vermutlich im zweistelligen Millionenbetrag. Und es wirft eine Reihe gravierender ökologischer Fragen auf.

Es gibt nur ein Ziel: Die Ermöglichung des bisherigen und mit Sicherheit weiter zunehmenden Straßenverkehrs, insbesondere im Schwerlastbereich. Dabei ist klar, dass die Beseitigung dieses Bottlenecks zu einer Erhöhung und Beschleunigung des Verkehrsflusses Richtung Ortskern führen wird und dort die Problematik gesundheitlicher Schäden und Verkehrssicherheit noch weiter erhöht. Beschleunigung statt Entschleunigung!

Dabei ist die Lösung längst da, entstanden aus technischer Ablaufplanung: Da die Arbeiten erst im Zuge der Ortskernsanierung und Fertigstellung der neuen Kläranlage begonnen werden können, wurde die Staatsstraße 2110 im Mai 2019 in Fahrtrichtung Neuhaus halbseitig gesperrt, um den Verkehr an der schadhaften Stelle auf der Brücke vorbeizuleiten und das Bauwerk so zu entlasten. Die Verkehrsleitung erfolgt durch eine Ampel. Gleichzeitig wurde die Staatsstraße bereits vor Neuburg in Richtung Neuhaus für Schwerverkehr über 12 t gesperrt, so dass ein „einspuriger“ LKW-Verkehr gegeben ist. Diese Maßnahmen haben für den Frachtverkehr keinerlei Nachteile, führen aber im „Nebeneffekt“ zu einer erheblichen Verringerung des LKW-Aufkommens, obwohl mangels ausreichender Kontrolle immer noch 50 bis 80 LKWs täglich verbotswidrig die Gegenrichtung befahren. Der Gewinn an gesundheitlicher Verbesserung und höherer Verkehrssicherheit im Ortskern ist unschätzbar, bei gleichzeitiger Vermeidung ökologischer Tragödien und erheblichen Einsparungen von Finanzmitteln. Das nennt man win/win-Situation.

Damit liegen die Schlussfolgerungen auf der Hand:

  • Die Fahrbahn wird nur einspurig ausgebaut, inklusive Fahrradweg und Fußgängerweg. Die Verkehrsregelung erfolgt per „intelligenter“ Ampel.

  • Das Brücken- und Stützbauwerk wird mit dem geringstmöglichen monetären und zeitlichen Aufwand saniert.

  • Eine Rampe wird nicht gebaut, weil die Arbeiten ohne Schließung der Zufahrt zum Schloss erfolgen.

  • Die Sperrung der Staatsstraße in Richtung Neuhaus für Schwerverkehr bleibt bestehen.

  • Die Einhaltung des Durchfahrtsverbotes wird strikt kontrolliert. LKW, die in der verbotenen Gegenrichtung fahren, sollten durch die Kommunale Verkehrsüberwachung zur Anzeige gebracht werden.

Nach normalem Menschenverstand gibt es keine bessere Möglichkeit, um den Engpass an der Burg zu beseitigen und deshalb sollte sich mindestens ein Mitglied des Gemeinderats finden, um hierzu einen Beschlussantrag zu stellen.

Beendigung der Ausnahmegenehmigungen an Sonn- und Feiertagen

Es ist festzustellen, dass das Landratsamt als Genehmigungsbehörde die zugesagte Beendigung der Ausnahmegenehmigungen für Sonntage nicht durchgeführt hat, im Gegenteil: Es sind offensichtlich neue Genehmigungen erteilt worden. Die Verwaltung sollte beauftragt werden, diese Praxis nachhaltig abzustellen

ECKPUNKTE für die zukünftige Gestaltung des Straßenverkehrs in Neuburg am Inn

Vorbemerkungen

  • Neben der Entwicklung der Wohnbebauung hat die Gemeinde über Jahrzehnte die Ansiedlung und Erweiterung von Speditionen und Logistikfirmen unterstützt. Die daraus entstehenden Folgen für den Verkehr und die Verkehrsinfrastruktur wurden dabei ausgeklammert.

  • Nach übereinstimmenden Prognosen muss in den kommenden Jahren mit einer weiteren deutlichen Erhöhung des Güterverkehrs gerechnet werden. Zusätzlich wird die Belastung speziell in unserem Gebiet nach dem Zusammenschluss von A94 und A3 in Pocking wesentlich steigen und die Firma Brummer Logistik wird nach der Kapazitätserhöhung im Jahre 2015 weiter wachsen.

  • Es muss deshalb unverzüglich mit der Erarbeitung eines umfassenden Mobilitätsskonzeptes für die gesamte Gemeinde und alle ihre Teile begonnen werden. Hierzu gibt es offensichtlich im Gemeinderat keinen Konsens. Das ist aus der Sicht der Gemeindebürger nicht zu akzeptieren. Es gehört zu den vornehmsten Aufgaben des Gemeinderats, des Bürgermeisters und der gesamten Verwaltung, für die Gesundheit und Sicherheit der Bürger zu sorgen.

Umfassendes Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr in den Ortsteilen Dommelstadl und Neuburg mit Ausnahme „Anlieger frei“ und landwirtschaftlicher Verkehr.

Dies ist die einzige Möglichkeit, um die durch LKW-Verkehr verminderte Lebensqualität in unserer Gemeinde wiederherzustellen und langfristig zu erhalten. Es gibt keine Alternative.

  • Verkehrstechnisch und wirtschaftlich ist ein solches Durchfahrtsverbot unproblematisch, da effektive Ausweichrouten gegeben sind.

  • Von Seiten der genehmigenden Behörde, dem Landratsamt, ist ein solches Durchfahrtsverbot eine reine Ermessensentscheidung. Das bedeutet: Die Gemeinde muss den unbeugsamen politischen Willen haben, dieses Verbot durchzusetzen und alle demokratisch legitimierten Mittel einzusetzen - dann wird es gelingen.

  • Ein Durchfahrtsverbot mit Ausnahmen für Anlieger im weiten räumlichen Geltungsbereich (= gesamte Gemeinde) würde dazu führen, dass ortsansässige Spediteure und Subunternehmer ihren gesamten Verkehr unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht wie bisher durch die Ortskerne abwickeln könnten. Das verfehlt das Ziel und ist deshalb nicht zu akzeptieren. Es geht nur mit einer spezifischen und engen räumlichen Begrenzung.

  • Die Verwendung des Arguments „Mautausweichverkehr“ wurde vom Landratsamt bereits verschiedentlich abgelehnt. Die Gemeinde sollte sich nicht in definitorische und statistische Fragen über „Mautausweichverkehr“ und „Grenzausweichverkehr“ verstricken. Dabei ist nichts zu gewinnen - auch wenn offensichtlich Mautgebühren im großen Stil umgangen werden.

Ortsumgehung als Bestandteil überregionaler Steuerung der Verkehrsströme im Großraum Passau

Als Folge der Anbindung der A94 an die A3 bei Pocking ist mit deutlich steigendem Verkehrsvolumen zu rechnen. Es ist deshalb dringend erforderlich, im Großraum Passau für die Verkehrsströme aus dem Raum Salzburg, dem Innviertel, dem Südostbayerisches Chemiedreieck sowie aus München in Richtung tschechische Grenze eine Strategie der Verkehrssteuerung zu entwickeln. Dieses Thema muss überregional aufgenommen werden. Die Gemeinde ist am Zuge, dies in geeigneter Form auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien zu bringen.

Dabei ergibt sich die für Neuburg a. Inn alles entscheidende Frage, ob neben den Autobahnen eine Trasse B218/ST2011 mit der Ortsdurchfahrt Neuburg a. Inn tatsächlich gebraucht wird. Im Fall, dass dies für erforderlich gehalten wird, muss eine Umgehungsstraße für die Ortsteile Neuburg und Dommelstadl eingeplant und realisiert werden.

Ortskernsanierung

DAS MOTTO HEISST: ENTSCHLEUNIGUNG UND NICHT BESCHLEUNIGUNG:

  • Seit 2018 hat sich nichts getan. Die Pläne mit 25 Vorschlägen liegen auf Eis und sind in wesentlichen teilen überhot oder nicht mehr aktuell. Kürzlich sagte der Bürgermeister: Der Plan enthalte noch keine Details, doch man könne „darauf aufbauen“. Allerdings müsse man auf veränderte Bedingungen, wie etwa die seit einiger Zeit geltende einspurige Verkehrsregelung mit Ampel an der Engstelle, reagieren.

  • Die Verwaltung sollte Öffentlichkeit herstellen und ihre Überlegungen zur Gestaltung des Ortskerns im Dialog mit den Gemeindebürgern entwickeln. Solange täglich Hunderte LKWs durch den Ort fahren, sind Maßnahmen wie die Umgestaltung der Straße vor dem EDEKA-Markt, die Verbesserung der Fußwege aus dem Ort dorthin, die Veränderung der Einfahrt an der Burg, Straßenbeleuchtung und viele andere mehr völlig sinnlos.

  • Grundsätzlich sollten großzügig ausgelegte Gehwege, Radwege und eine im Prinzip einspurige Straßenführung vorgesehen werden.

  • Einbau von Querungshilfen bzw. Verkehrsinseln im Ortsteil Neuburg.

  • Strikte Überwachung des Parkens auf Gehsteigen.

  • Folgende Maßnahmen sollten auf jeden Fall vermieden werden:

Straßenveränderungen zwischen Neuburg und Dommelstadl

Begradigung und „Ertüchtigung“ der Straße auf dieser Strecke

Ausbau und Verbesserung der Fuß- und Radwege im gesamten Gemeindegebiet.

Während der Bewegungs- und Kontakteinschränkungen der letzten Wochen müsste klar geworden sein, dass das Fahrrad und der Fußmarsch unabdingbare Voraussetzungen sind, um Mobilität im persönlichen und beruflichen Bereich zu erhalten. Es sollte deshalb ein Gesamtplan für alle Gemeindeteile erstellt werden, der sukzessive aber konsequent in Zukunft umgesetzt wird.